Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Insgesamt stehen 333 Millionen Euro zur Verfügung, die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt sind.
Ziel des Programms ist es, die Sport- und Freizeitangebote in den Kommunen zu erhalten und zukunftsfähig zu machen, um den Sanierungsstau bei Sportstätten abzubauen. Gefördert werden vor allem bauliche Sanierungen von Sportgebäuden, Freibädern, Sportfreianlagen wie Tennisplätzen und die energetische Sanierung von Gebäuden. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Kommunen können ihre Interessenbekundung bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal „easy-Online“ einreichen, das ab dem 10. November 2025 geöffnet ist. Weitere Details zum Verfahren und den Förderbedingungen sind im offiziellen Projektaufruf zu finden.