Mitglieder

Vereinsmitglieder können Kreise, Städte, Ämter, Gemeinden, Wirtschafts- und Sozialpartner, Verbände, Kurbetriebe und juristische Personen sein, die ihren Sitz in der Region oder in dem Gebiet der Region ihre Zuständigkeit haben. Der Verein stellt eine repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen des Gebietes dar. Zur Mitgliederversammlung lädt der 1. Vorsitzende des Vorstandes schriftlich ein, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Jahr.

Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Beschluss über folgende Angelegenheiten:

  • Wahl und Entlastung des Vorstandes
  • Beschlussfassung oder Änderung der Vereinssatzung mit 3/4-Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder
  • Haushaltsplanung und Jahresrechnung
  • Wahl von zwei Kassenprüferinnen/Kassenprüfern für die Dauer eines Jahres
  • Erlass einer Geschäftsordnung
  • Entscheidung über die vom Vorstand empfohlenen Projekte und Entscheidung über die Verteilung der Fördermittel als Lokale Aktionsgruppe im Rahmen der Förderstruktur der EU-Förderperiode für die Jahre 2007–2013, 2015–2020/23 sowie 2023-2027/29

Ergänzt wird die Mitgliederversammlung durch einen beratenden Vertreter des Regionalmanagements und einen beratenden Vertreter des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL).

Zum Download: Mitgliederliste

Unterlagen Mitgliederversammlungen 2023

Unterlagen Mitgliederversammlungen 2020

Unterlagen Mitgliederversammlungen 2018

Unterlagen Mitgliederversammlungen 2017

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