Trägerschaft

Wer darf Anträge stellen? Welche Fördersätze sind möglich? Hier erhalten Sie einen kurzen Einblick für wen das Förderprogramm geeignet ist und wie sich die Förderquoten zusammensetzen.

Als öffentliche Träger gelten Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts und Träger, deren Mittel im Sinne der EU als öffentliche Mittel angesehen werden und keinen öffentlichen Kofinanzierungsbedarf aufweisen.

Die Basisförderquote beträgt 55 %. Eine Erhöhung des Regelfördersatzes ist bei modellhaften Maßnahmen (mindestens aktivregionsweit modellhaft, d.h. neue Produkte/Angebote, neue Methoden, neue Form der Organisation oder Finanzierung) um 5 % möglich. Projekte mit besonderer regionaler Wirkung/inter-kommunale Kooperation (abgestimmt, mehrere Gemeinden wirken aktiv mit und das Projekt wirkt auf größere Räume innerhalb der AktivRegion) erhalten ebenfalls eine Erhöhung des Regelfördersatzes um 5 %. Somit beträgt die maximale Förderquote 65 %.  

Gemeinnützige Projektträger sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, wie beispielsweise Stiftungen, gemeinnützige Vereine oder gGmbHs.

Hinsichtlich der Förderquoten sind die gemeinnützigen Träger den öffentlichen Trägern mit einer Basisförderquote von 55 % gleichgestellt. Eine Erhöhung des Regelfördersatzes ist bei modellhaften Maßnahmen (mindestens aktivregionsweit modellhaft, d.h. neue Produkte/Angebote, neue Methoden, neue Form der Organisation oder Finanzierung) um 5 % möglich. Projekte mit besonderer regionaler Wirkung/inter-kommunale Kooperation (abgestimmt, mehrere Gemeinden wirken aktiv mit und das Projekt wirkt auf größere Räume innerhalb der AktivRegion) erhalten ebenfalls eine Erhöhung des Regelfördersatzes um 5 %. Somit beträgt die maximale Förderquote 65 %.  

Sonstige Projektträger sind Privatpersonen, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, also z.B. Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen oder nicht gemeinnützige Vereine. Für die privaten Träger liegt die Basisförderquote bei 40 %. Eine Erhöhung des Regelfördersatzes ist bei modellhaften Maßnahmen (mindestens aktivregionsweit modellhaft, d.h. neue Produkte/Angebote, neue Methoden, neue Form der Organisation oder Finanzierung) um 5 % möglich. Projekte mit besonderer regionaler Wirkung/inter-kommunale Kooperation (abgestimmt, mehrere Gemeinden wirken aktiv mit und das Projekt wirkt auf größere Räume innerhalb der AktivRegion) erhalten ebenfalls eine Erhöhung des Regelfördersatzes um 5 %. Somit beträgt die maximale Förderquote 50 %.  
Bei privaten Projekten ist eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 20% der Fördersumme erforderlich. Dies können kommunale, Landes- oder andere öffentliche Mittel sein.

Unter "Öffentliche Träger ohne Finanzierungsbeitrag zum Regionalmanagement" fallen beispielsweise Kirchen, Kreise oder Wirtschaftsförderungen. Die Basisförderquote beträgt 40 %. Eine Erhöhung des Regelfördersatzes ist bei modellhaften Maßnahmen (mindestens aktivregionsweit modellhaft, d.h. neue Produkte/Angebote, neue Methoden, neue Form der Organisation oder Finanzierung) um 5 % möglich. Projekte mit besonderer regionaler Wirkung/inter-kommunale Kooperation (abgestimmt, mehrere Gemeinden wirken aktiv mit und das Projekt wirkt auf größere Räume innerhalb der AktivRegion) erhalten ebenfalls eine Erhöhung des Regelfördersatzes um 5 %. Somit beträgt die maximale Förderquote 50 %.  
Eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 20% der Fördersumme ist erforderlich. Dies können kommunale, Landes- oder andere öffentliche Mittel sein.

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