Nr.: | 37 |
Projektträger: | Amt Schrevenborn |
Förderquote: | 65 % der förderfähigen Kosten |
Fördersumme: | 49.339,60 EUR |
Umsetzungszeitraum: | Winter 2018/19 bis Herbst 2019 |
Artbeitskreis: | Klima und Energie |
Schaffung einer gemeindeübergreifenden Ladesäuleninfrakstruktur im Amt Schrevenborn
Die Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen haben sich darauf verständigt eine gemeindeübergreifende Ladesäuleninfrastruktur aufzubauen, die über das Amt Schrevenborn realisiert werden soll.
Dazu sollen in einem ersten Schritt an sechs Standorten Ladesäulen installiert und betrieben werden. Es handelt sich dabei um Ladesäulen mit 2 Ladepunkten und jeweils 22 KW Ladeleistung. Die Aufstellung erfolgt auf öffentlichen Parkplätzen in den drei beteiligten Gemeinden. Es ist beabsichtigt, die Infrastruktur durch die Gemeindewerke Heikendorf und Schönkirchen betreiben zu lassen. Die Investitionskosten und Folgekosten, soweit sie nicht durch Einnahmen durch das Laden von Fahrzeugen gedeckt werden, übernimmt das Amt als gemeinsamer Aufgabenträger für die Gemeinden.
Durch diese Ladesäuleninfrastruktur soll die E-Mobilität gefördert werden. Erst, wenn eine flächendeckende Ladeinfrastruktur entsteht, werden auch die Absatzzahlen für entsprechende Fahrzeuge steigen. Weiterhin erhoffen sich die Gemeinden durch die Installation Gäste und Pendler anzusprechen und die Attraktivität des Standortes zu erhöhen. Durch die verstärkte Nutzung von E-Fahrzeugen soll die CO²-
Emmission reduziert werden.
- Die Ladestationen sollen primär die nachstehenden Anforderungen erfüllen:
Vorgaben aus der Ladesäulenverordnung (die Wechselstromsäulen betreffen), insbesondere
a) Wechselstromladung muss über Stecker Typ 2 erfolgen
b) Barrierefreier Zugang
(Ladung jederzeit ohne Vertrag möglich; Zweisprachigkeit des Menüs bzw. App)
- Leistung 22 kWh je Ladepunkt
- 2 Ladepunkte je Säule
- Bauform: Pfosten + Box oder Säule (nicht: an Wänden)
- Offene Schnittstelle zu Abrechnungssystemen OCPP in Version 1.5 oder höher.
- Individuelles Branding möglich