Am 07. Januar wurde eine Änderung der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Neben der Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen des Spitzen- und Leistungsports, Maßnahmen der dualen Karriere im Leistungssport, Maßnahmen für den Sport für Menschen mit Behinderungen sowie Maßnahmen im Sport von besonderem Landesinteresse wird nun auch die Entwicklung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen sowie Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung gefördert.
Informationen zu den Voraussetzungen einer möglichen Förderung finden Sie im folgenden Amtsblatt:
Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2025_15