Projekt: Gemeinsames Marketing Spielerlebniswelten

Nr.: 35
Projektträger: Gemeinde Hohwacht
Förderquote: 55 % der förderfähigen Kosten
Fördersumme: 8.965,- EUR
Umsetzungszeitraum: Februar 2013 – Oktober 2013
Artbeitskreis: Tourismus

Gemeinsames Marketing Spielerlebniswelten

Im Rahmen des Leuchtturmprojektes „Spielerlebniswelten“ sind an vier Standorten unterschiedliche themenbezogene Spielerlebnislandschaften entstanden und zwar in der Gemeinde Hohwacht ein „Piratenlager“, in der Gemeinde Wendtorf das „Reich der Greifvögel“, in der Gemeinde Schönberg der „Erlebnisbahnhof Schönberger Strand“ und in der Gemeinde Selent sind „Große und Kleine Fische“ zu bestaunen. Ergänzt werden diese kommunalen Spielewelten durch das private Leuchtturmprojekt „Obst-Erlebnis-Garten Hohwachter Bucht“ in Futterkamp in der Gemeinde Blekendorf.

Alle Spielerlebnisorte inklusive Obst-Erlebnis-Garten sollen über ein gemeinsames Marketing miteinander vernetzt werden. Das Marketing soll federführend von der Hohwachter Bucht Touristik übernommen und in der Umsetzung durch eine Agentur begleitet werden. Der Arbeitskreis Tourismus hat sich in einer ersten Abstimmungsrunde auf verschiedene Marketingelemente verständigt.

So soll zum Beispiel ein Schriftzug als Dachmarke entwickelt werden. Alle Spielplätze, die teilweise bereits über ein eigenes Logo (Obst-Erlebnis-Garten) verfügen, sollen unter den zu gestaltenden Schriftzug „Spielerlebniswelten“ (1. Ebene) und das jeweilige Logo (2. Ebene) gestellt werden.

Schriftzug, Logos, Bilder, Hinweistexte sowie eine verbindende Story sollen auf Infotafeln im Rahmen einer einheitlichen Beschilderung an den Spielplätzen stehen und jeweils auf die anderen Standorte hinweisen.

Ein attraktiv bebilderter Flyer soll alle Spielplätze zeigen, eine Übersichtskarte und eine/n Schatzkarte/Erlebnispass beinhalten bzw. separat gedruckt werden. Diese Printprodukte sollen in hoher Auflage gedruckt und an alle Touristinfos, Spielplätze und weitere Standorte verteilt werden sowie dem Versand der Gastgeberverzeichnisse beigelegt werden.

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