Anpassung der Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern

21. November 2024

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Der Plöner Kreistag hat im vergangenen Jahr eine Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern an und auf kommunalen Gebäuden und in bestimmten Einrichtungen beschlossen. Diese wurde nun an aktuelle Anforderungen angepasst. Zusätzlich können neben Kommunen und bestimmten Einrichtungen jetzt auch Unternehmen, die vollständig kommunal betrieben werden, Fördermittel beantragen.

Förderfähig ist die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher oder die Nachrüstung eines Batteriespeichers. Dem Kreis angehörige Kommunen können bis zu 5,00 Euro pro Bürger/-in und Jahr sowie maximal 75 % der förderfähigen Ausgaben beantragen. Für kleinere Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern liegt die maximale Fördersumme jährlich 5.000 Euro. Zuwendungsberechtigte Einrichtungen können bis zu 20 % der Investitionssumme, maximal 10.000 Euro, erhalten.

Anträge müssen bis zum 30. April eines Jahres bei der Klimaschutzagentur eingereicht werden.

Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern im Kreis Plön

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