Förderrichtlinie für Kommunale Hafenbaumaßnahmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft veröffentlicht

8. August 2025

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Das Land Schleswig-Holstein hat die neue Förderrichtlinie zur Unterstützung von kommunalen Hafenbaumaßnahmen veröffentlicht. Ziel dieser Förderung ist es, Investitionen in die Errichtung, den Ersatz und die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in See- und Binnenhäfen zu unterstützen. Auch die Verbesserung von Zugangsinfrastrukturen sowie Ausbaggerungsmaßnahmen werden gefördert.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Infrastrukturen, die für den Betrieb von verkehrsbezogenen Hafendiensten erforderlich sind, wie Liegeplätze, Kaimauern, Molen, Schwimmpontons, Hafenbecken sowie Aufschüttungs- und Landgewinnungsmaßnahmen.

  • Infrastrukturen zur Sammlung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen.

  • Lade- und Tankinfrastruktur in Häfen, die Fahrzeuge und mobile Geräte mit Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol versorgen.

  • Zugangsinfrastrukturen, die den Ein- und Zugang zu Häfen durch Straßen, Schienen, Kanäle und Schleusen sicherstellen.

  • Ausbaggerung von Wasserwegen, die den Zugang zu und im Hafen ermöglichen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

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