Fonds für Barrierefreiheit: Förderung zur Herstellung der Barrierefreiheit

9. Januar 2026

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Die aktualisierte Förderrichtlinie zur Herstellung von Barrierefreiheit gilt auch im Jahr 2026. Insgesamt stehen 17,8 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Bis 2024 wurden bereits 213 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 14 Millionen Euro unterstützt.

Im Jahr 2026 liegt der Schwerpunkt auf investiven, baulichen Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit. Förderfähig sind insbesondere Projekte von Vereinen, Verbänden, Arztpraxen und Kommunen. Ausgenommen sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts innerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung.

Anträge können vom 02.01.2026 bis zum 01.04.2026 online gestellt werden.
Im Service-Portal stehen Anträge, Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise gebündelt zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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