Kommunaler Wärmefonds zur Förderung von Wärme- und Effizienzprojekten

4. August 2025

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Die Wärmewende ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende – und eine große Herausforderung für Kommunen. Um Gemeinden und kommunale Träger in Schleswig-Holstein gezielt dabei zu unterstützen, hat das Land den Kommunalen Wärmefonds ins Leben gerufen.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Ämter, Zweckverbände, Kommunalunternehmen, Eigenbetriebe, Unternehmen der Daseinsvorsorge (mit über 50 % öffentlicher Finanzierung). Voraussetzung: Der Sitz oder die Projektumsetzung muss in Schleswig-Holstein liegen.

Gefördert werden ausschließlich vorbereitende Leistungen, u. a.:

  • Machbarkeitsstudien, Standortanalysen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen

  • Gutachten für Bauleitplanänderungen

  • Umweltverträglichkeitsprüfungen

  • Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt

  • Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Bürger:innenbeteiligung, z. B. Informationsveranstaltungen, Beteiligungsplattformen oder Bürgerdialoge
    → Bis zu 25.000 Euro je Projekt können allein für diese Zwecke gefördert werden (nach Vorlage eines Konzepts)

Förderkonditionen:

  • Zuwendung von bis zu 300.000 Euro pro Projekt

  • Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben: 25.000 Euro

  • Zinsfreie Bereitstellung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums

  • Rückzahlung nur bei Realisierung des Gesamtprojekts (z. B. nach Baubeginn)

  • Keine Rückzahlung, wenn das Vorhaben gut begründet nicht realisiert wird

Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen. Eine Initialberatung ist verpflichtend und wird durch die IB.SH Energieagentur durchgeführt.

Der Förderantrag wird eingereicht bei: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Zur Helling 5–6, 24143 Kiel

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