Modernisierung ländlicher Wege: Nächster Call am 01.04.2024

27. November 2023

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Im Rahmen des anstehenden 9. Änderungsantrages zum LPLR 2014-2023/25 werden nicht benötigte Mittel der ILE-Leitprojekte (Maßnahmen Basisdienstleistungen, ländlicher Tourismus und ländliches Kulturerbe) in Höhe von 3.343.000,00 Euro in das Förderprogramm „Modernisierung ländlicher Wege“ umgeschichtet. Zum aktuellen Auswahllauf 01.11.2023 ist ein bewilligungsreifer Antrag mit einem Zuschussbedarf von rd. 330.000 Euro eingegangen, sodass ein Restbudget von rd. 3 Mio. Euro verbleibt. Nach Rücksprache mit der Verwaltungsbehörde ELER im MEKUN ist daher noch ein weiterer Call im Wegebau (Maßnahme 7.2.1 des LPLR 2014-2023/25) der alten Förderperiode zum 01.04.2024 vorgesehen. Somit bleiben die Mittel für die ländliche Entwicklung erhalten. Die zum 31.12.2023 auslaufende Förderrichtlinie wird entsprechend verlängert. Der Start der neuen Förderperiode im ländlichen Wegebau verschiebt sich demnach auf den Herbst 2024.

Die Anträge müssen frühzeitig, möglichst Mitte Februar 2024, beim LLnL Zentraldezernat vorliegen, um die ZBau-Prüfung und die Vollständigkeitsprüfung durchzuführen. Es können nur vollständig bewilligungsreife Anträge zum Auswahlstichtag 01.04.2024 zugelassen werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Zentraldezernat des LLnL (Thomas.Selge@llnl.landsh.de; Tel.: 04347/704-393) wird empfohlen.

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