Neuer Förderaufruf für den Binnenlandtourismus in Schleswig-Holstein gestartet

8. Juni 2026

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Zum 1. Juni 2026 ist der neue Förderaufruf im Rahmen des Programms „Förderung von Vorhaben zur Stärkung des Binnenlandtourismus“ gestartet. Kommunen, Organisationen und weitere Akteure haben damit erneut die Möglichkeit, Fördermittel für investive und nicht-investive Projekte zu beantragen.

Antragsfristen

  • Nicht-investive Maßnahmen: Antragstellung bis zum 31. August 2026
  • Investive Maßnahmen: Antragstellung bis zum 30. November 2026

Wichtige Änderungen der Förderrichtlinie

Mit dem neuen Förderaufruf wurde auch die Förderrichtlinie angepasst:

  • Die Bagatellgrenze für investive Projekte beträgt nun 100.000 Euro, die maximale Fördersumme liegt bei 1 Million Euro.
  • Die Bagatellgrenze für nicht-investive Projekte beträgt 50.000 Euro.

Alle geförderten Projekte müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2029 umgesetzt und abgerechnet werden.

Informationsveranstaltungen der IB.SH

Zur Unterstützung bei der Antragstellung bietet die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erneut kostenfreie Webinare an:

Weitere Informationen zum Förderprogramm, den Förderaufrufen sowie den Antragsunterlagen finden Sie auf den Seiten des Landesprogramms Wirtschaft und der ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein.

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