Richtlinie zur Förderung der Ortskernentwicklung veröffentlicht

29. April 2025

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Am 29. April 2025 wurde in Schleswig-Holstein die überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Ortskernentwicklung veröffentlicht. Ziel ist es, ländlich geprägte Orte attraktiver und zukunftsfähiger zu gestalten. Gefördert werden unter anderem Dorfgemeinschaftshäuser, Einrichtungen der Grundversorgung sowie die Umnutzung leerstehender dörflicher oder landwirtschaftlicher Gebäude.

Grundlage für die Förderung ist ein Ortskernentwicklungskonzept, das von den Gemeinden gemeinsam mit Vereinen, Verbänden und der örtlichen Bevölkerung erarbeitet wird. Dabei stehen Themen wie Baukultur, Grundversorgung, Klimaschutz, Digitalisierung und der demografische Wandel im Fokus.

Neu ist das sogenannte Call-System: Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden. Die Auswahl erfolgt nach einem Punktesystem auf Basis festgelegter Kriterien.

Der nächste Stichtag zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist der 1. Juni 2025.

Projektberatung, Antragsvordrucke und die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgen über das jeweils zuständige Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

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