Fördertöpfe

In der Förderperiode 2014 bis 2020/23 stehen Deutschland aus dem ELER rund 9,44 Mrd. € an EU-Mitteln zur Verfügung, Schleswig-Holstein hat davon ca. 63 Mio. € Fördergelder für die AktivRegionen bereit gestellt. Diese EU-Mittel müssen mit nationalen Mitteln von Bund, Ländern oder Kommunen in gleicher Höhe kofinanziert werden.

Die Verteilung der Mittel erfolgt im Rahmen von Programmen zur ländlichen Entwicklung, in Schleswig-Holstein kommen diese Mittel unter anderem den AktivRegionen zu Gute. Jede AktivRegion musste in ihrer Entwicklungsstrategie (IES) eine Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT) durchführen, um Förderschwerpunkte zu finden und die Gelder in der Region möglichst effektiv einsetzen zu können.

Der EMFAF ist der Fonds für die Meeres-, Fischerei- und Aquakultur der EU für den Zeitraum 2021–2027.

Es handelt sich um einen der fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die einander ergänzen und die europäische Wirtschaft durch Wachstum und Beschäftigung ankurbeln sollen.

Der Fonds

  • hilft den Fischern bei der Umstellung auf die nachhaltige Fischerei
  • unterstützt Küstengemeinden bei der Erschließung neuer Wirtschaftstätigkeiten
  • finanziert Projekte, die neue Arbeitsplätze schaffen und die die Lebensqualität an den europäischen Küsten verbessern
  • erleichtert den Antragstellern den Zugang zu Finanzmitteln

Die AktivRegion ist auch in der aktuellen Förderperiode wieder als FLAG (Fisheries Local Action Group), als lokale Fischerei Aktionsgruppe anerkannt worden. Der Arbeitskreis Fischerei der AktivRegion Ostseeküste ist das Entscheidungsgremium der FLAG.

Dem Arbeitskreis Fischerei ist es in den letzten fünf Jahren gelungen, für den Sektor der Fischerei Fördermittel in Höhe von mehr als 1,5 Mio. Euro einzuwerben.

Die Ländlichen Räume in Deutschland werden über die Fördertöpfe: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und den "Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER) gefördert.
Die Maßnahme dieser Fördertöpfe ist die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE).

Förderbereiche der ELER-Leitprojekte der integrierten ländlichen Entwicklung sind:

  • Lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten (7.4 Basisdienstleistungen)
  • Ländlicher Tourismus (7.5 Ländlicher Tourismus)
  • Erhaltung des kulturellen Erbes (7.6.1 Kulturelles Erbe)

Die Förderung bei den ILE-Leitprojekten kann pro Projekt bis zu 750.000 Euro betragen.

Mehr Informationen auf der Internetseite des Landes

Die Leitprojekte sollten grundsätzlich vorab im LLnL beraten werden.
Das Bewilligungsverfahren für Leitprojekte der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE)  läuft direkt zwischen Projektträger und Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL).
Die bewilligungsreifen Förderanträge sind an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) zu richten.

Stichtage für alle ILE-Maßnahmen:
1. April  und 1. November (Abgabe der bewilligungsreifen Anträge beim LLnL).
Es wird empfohlen, die bewilligungsreifen Anträge (inkl. ZBau-Prüfung) beim LLnL möglichst bis zum 14. Februar, bzw. 14. September zur Klärung nicht eindeutiger Angaben einzureichen.

Zur ILE-Richlinie: Info-Richtlinie ILE

 

In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume.
Ziel ist es, die schleswig-holsteinischen Dörfer auch in Zukunft attraktiv und lebenswert zu erhalten. Grundlage ist der GAK-Rahmenplan.

Es gibt folgende Förderbereiche:
–Nr. 1.0 „Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden“ (Orts(kern)Entwicklungskonzepte)
–Nr. 3.0 „Dorfentwicklung“ (DE)
–Nr. 8.0 „Lokale Basisdienstleistungseinrichtungen“
–Nr. 9.0 „Regionalbudget“

Die Erarbeitung von Orts(Kern)Entwicklungskonzepten ist ein Ansatz zur Gestaltung eines demografiegerechten Dorfumbaus.
Schlüsselprojekte der Orts(Kern)Entwicklung und damit Schwerpunkte des Dorfumbaus dienen z.B. der Reduzierung von Leerstand durch Neu- und Umnutzung sowie Rückbau, der barrierefreien, multifunktionalen Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen - insbesondere zur Erhaltung attraktiver Ortskerne.

Zuständig für die Projektberatung, Antragsvordrucke und Einreichung der Antragsunterlagen ist das jeweilig zuständige Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL). Es handelt sich bei GAK-Mitteln um eine laufende Antragstellung und Bewilligung (keine Stichtage).

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