Förderaufruf GAK-Regionalbudget 2026

Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – kurz GAK – ist ein traditionsreiches Förderangebot des Bundes und der Länder. Mit Hilfe dieser Mittel fördert u.a. das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) Projekte der ländlichen Entwicklung.
Im Jahr 2018 haben Bund und Länder den sog. GAK-Rahmenplan verändert und erweitert. Dadurch haben sich in Schleswig-Holstein neue Fördermöglichkeiten ergeben. Eines der neuen Fördermöglichkeiten ist das GAK-Regionalbudget. Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtkosten von maximal 20.000 € brutto können so unterstützt werden. Die Höhe des Fördersatzes beträgt 80 % der Bruttokosten. Die Brutto-Gesamtkosten pro Projektvorhaben liegen bei mindestens 7.500 €. D.h. der Mindestzuschuss beträgt 6.000 € sowohl für öffentliche als auch private Letztempfänger. Es gilt das Erstattungsprinzip, das Projektvorhaben muss zunächst vorfinanziert werden. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Maßnahme (voraussichtlich im Dezember 2026).
Die inhaltliche Ausrichtung der Projektvorhaben muss den GAK-Rahmenplan und den Inhalten der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion Ostseeküste entsprechen.

Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 200.000 € bereit.

Antragsberechtigt sind folgende Projektträger:innen (Letztempfänger der Mittel):

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (u.a. Gemeinden, Vereine, Stiftungen, etc.)
  • natürliche Personen und Personengesellschaften

Folgende Antragsunterlagen sind einzureichen:

  • Projektantrag mit einer kurzen Beschreibung der Maßnahme (Vordruck)
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Vordruck)
  • Kostenschätzung (z.B. Angebot oder Kostenschätzungen nach DIN276)
  • Eigenerklärung des Antragsstellenden (Vordruck)
  • ggf. Selbsterklärung zur Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung
  • ggf. Nachweis über die Eigentumsverhältnisse der Liegenschaften
  • ggf. Anlagen zur Veranschaulichung der Maßnahme, z.B. Skizzen und/ oder Bilder)

Die Anträge müssen mit den vorgegebenen Formularen rechtsgültig unterschrieben und vollständig bis zum 31. März 2026 bei der LAG AktivRegion Ostseeküste in digitaler Form an Juergen.wolff@mytng.de und singelman@marktundtrend.de eingehen. Anträge, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Projektauswahl

Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird jedes Projektvorhaben vorab auf Förderfähigkeit geprüft.

Gefördert werden ausschließlich Kleinprojekte, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde.
Über die Bewilligung der Projektanträge entscheidet das Entscheidungsgremium des GAK-Regionalbudgets der AktivRegion Ostseeküste auf Grundlage der Projektauswahlkriterien. Förderfähig sind nur Projekte, welche die festgelegte Mindestpunktzahl von 8 Punkten erreichen. Die Auswahl erfolgt nach Ranking und im Rahmen der verfügbaren Mittel. Bei Punktegleichheit entscheidet das Losverfahren. Zum Download: Projektbewertungsbogen_RB.

Nach der Projektauswahl

  • Die Antragsteller:innen werden über das Ergebnis in Textform informiert.
  • Die LAG schließt mit den Antragsteller:innen (Letztempfängern) einen Zuwendungsvertrag.
  • Das Projekt darf erst nach Vertragsschluss begonnen werden, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich und förderschädlich.
  • Projekte, die nicht innerhalb des Bewilligungszeitraumes abgeschlossen und abgerechnet werden oder die Gesamtkosten von 20.000 EUR (Brutto) überschreiten, verlieren den vereinbarten Zuschuss vollständig!
  • Umsetzung und Abrechnung der Projekte müssen bis zum 31.10.2026 erfolgen
  • Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht mit Fotos und dem Rechnungsblatt
  • Die Auszahlung erfolgt in einem Betrag nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die LAG im Dezember 2026.

Alle notwendigen Dateien finden Sie unter Antragsunterlagen bzw. Bewilligungsunterlagen.

Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich den Haushaltsberatungen auf Landesebene.

Hinweis: Sollten beim Herunterladen der Antragsformulare Probleme auftreten, können Sie die Dateien alternativ durch einen Rechtsklick und die Auswahl von „Ziel speichern unter“ herunterladen.

Publizität GAK-Maßnahmen

Folgende Logos müssen bei eine Förderung durch die GAK abgebildet werden:

sh_de_Landwirtschaft+laendliche_Raeume+Europa+Verbraucherschutz_logo_rgb_gross BMELH_Logo Förderung aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
AktivRegionLogo Logo_AktivRegionOsteeKueste

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