Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Stärkung des Binnenlandtourismus veröffentlicht. Ziel ist es, die touristische Wertschöpfung in ländlichen Regionen zu steigern und deren Lebens- und Funktionsfähigkeit nachhaltig zu sichern.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden Projekte in den Reisegebieten „Holsteinische Schweiz“ und „Übriges Schleswig-Holstein“ (gemäß amtlicher Beherbergungsstatistik).
Wer kann Anträge stellen?
Förderberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie touristische Organisationen und Institutionen, die Mitglied einer lokalen Tourismusorganisation (LTO) sind oder eng mit einer solchen zusammenarbeiten.
Förderquote: 60 % bis 80 %
Maximale Fördersumme: 500.000 € je Vorhaben
Antragsfristen im Call-System:
Nicht-investive Maßnahmen: Einreichung bis 31.08.2025
Investive Maßnahmen: Einreichung bis 30.11.2025
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderkriterien finden Sie in der offiziellen Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sowie beim ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e.V..